Liebe Klientinnen und Klienten,
sehr geehrte Damen und Herren,
lesen Sie den Artikel des Bundessozialgerichts zur Abgrenzung der Aufgaben von Betreuer/innen und den Aufgaben der Eingliederungshilfe.
Ihr
Betreuungsbüro
Kurt Brenner – rechtlicher Betreuer